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Erklärung zum Impressum
Aus § 5 Telemediengesetz (TMG) sowie § 55 RStV ergibt sich eine Pflicht zum Impressum. § 5 TMG bezieht sich bei der
Verpflichtung aber auf "geschäftsmäßige Online-Dienste", was bei dieser, rein privaten Website nicht gegeben ist. Ich
biete auf meiner Website keine Waren oder Leistungen gegen Entgeld an.
Desweiteren trifft in meinem Fall auch die Regelung aus § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) nicht zu, in der ein Im-
pressum gefordert wird, wenn (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online gestellt werden.
Diese Website beschränkt sich ausschließlich auf rein private Inhalte. Daher beschränke ich mich im Impressum auf
die Angabe meiner Emailadresse.